Rechtsanwalt Idstein

Herzlich Willkommen in der Kanzlei von der Heidt
Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar

In Idstein im Taunus betreuen wir unsere anwaltlichen Mandate sowohl in beratender Tätigkeit und in außergerichtlichen Streitigkeiten als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Zudem stehen wir in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

Durch langjährige Erfahrung und fortwährende Weiterbildung vertreten wir Sie kompetent und umfassend.

Die geografische Lage unserer Kanzlei begünstigt die von uns gewährleistete direkte Vertretung an allen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Schloss Idstein
Rechtsanwalt Idstein

Steffen von der Heidt
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und dem Rechtsreferendariat beim Landgericht Limburg an der Lahn wurde Herr von der Heidt im Jahr 2007 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen.

Er war in Kanzleien in Wiesbaden und Bad Camberg tätig. Seit 2013 ist er in seiner Heimatstadt Idstein als Rechtsanwalt ansässig. Im Jahr 2022 wurde Herr von der Heidt zum Notar mit dem Amtssitz in Idstein bestellt.

Nach entsprechenden Fortbildungen wurden Herrn von der Heidt die Titel Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen.

Die anwaltlichen Schwerpunkte der Kanzlei liegen im:

  • Erbrecht und Familienrecht
  • Miet-, Wohnungseigentums - und Immobilienrecht
  • Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vereinsrecht
  • allgemeinen Vertragsrecht.

 

In allen notariellen Angelegenheiten gestalten wir für Sie:

  • Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
  • Übergabeverträge und Schenkungen
  • Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
  • Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Erbverträge und Testamente
  • Vollmachten
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Gesellschaftsgründungsurkunden (z.B. GmbH, KG oder Eintragung eines Einzelkaufmanns)
  • Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführerbestellungen und Prokurabestellungen

 

Gerne überprüfen wir auch Fremdurkunden für Sie.

Rechtsanwalt Idstein

Rechtsgebiete

Zu unseren Mandanten gehörten Bauherren, Baufirmen und Bauträger, die unsere Erfahrung schätzen. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Bauen.

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Erbrecht. Im Erbfall vertreten wir Sie außergerichtlich und auch vor Gericht bei der Durchsetzung Ihres Erbanspruches, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruches sowie bei der Abwehr gegen Sie geltend gemachter Ansprüche. Wir machen Ihre Ansprüche gegen Miterben geltend und helfen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Gerne ist auch ein mit unserer Kanzlei korrespondierenes Notariat insbesondere bei der Errichtung von Testamenten und der bindenden Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügungen behilflich

Das Familienrecht wirft oft viele Probleme auf. In Fragen nach Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich, Scheidungen, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht beraten wir Sie gerne. Wir vertreten Sie sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Streitigkeiten mit unserem Fachanwalt kompetent. Gerne steht Ihnen auch ein mit unserer Kanzlei korrespondierenes Notariat bei der Errichtung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen zur Verfügung.

Häufig leiden mittelständische Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Kleinunternehmer unter schlechter Zahlungsmoral Ihrer Kunden. Unser Forderungsmanagement leitet für Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein und verhandelt für Sie Ratenzahlungspläne. Zudem vollstrecken wir aus für Sie erstrittenen Titeln Ihre Forderungen.

Sowohl in der anwaltlichen Vertretung als auch mit dem mit uns kooperierenden Notar sind wir umfassend auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts aufgestellt. Wir beraten und vertreten Sie von der Gründung eines Unternehmens, der Errichtung eines Gesellschaftsvertrages über der Wahl der für Sie passenden Rechtsform bis zur täglichen Praxis und den sich aus dieser ergebenden Problemen.

Alle Ihre Fragen rund um eine Immobilie erörtern wir mit Ihnen. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und zudem mit der notariellen Kenntnis können wir hier umfassend Ihre Probleme erörtern.

Häufig leiden mittelständische Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Kleinunternehmer unter schlechter Zahlungsmoral Ihrer Kunden. Unser Forderungsmanagement leitet für Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein und verhandelt für Sie Ratenzahlungspläne. Zudem vollstrecken wir aus für Sie erstrittenen Titeln Ihre Forderungen.

Durch jahrelange Erfahrung als Fachanwalt vertreten wir sowohl Vermieter und Verpächter als auch Mieter und Pächter in allen Fragen rund um Miet- und Pachtverhältnisse. In allen Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen und Pachtverhältnissen beraten und vertreten wir Sie fachanwaltlich insbesondere in Belangen von Vertragsabschluss, Kündigung, Mietzinserhöhung und Nebenkosten.

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich in allen Rechtsgebieten des privaten, wie auch des öffentlich rechtlichen Nachbarrechts und vertreten deren Rechte gegenüber Behörden in staatlich vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren, sowie in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Schon wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Spätestens bei Erhalt eines Bußgeldbescheides sollte dieser überprüft werden, denn das Einlegen eines juristisch zutreffend begründeten Einspruchs führt oft zur Abänderung oder Aufhebung.

In strafrechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine kompetente Strafverteidigung mit Beratung und Strategieentwicklung. Auch schon während des Ermittlungsverfahrens und bei erster Anhörung oder Vernehmung ist es geboten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Durch die eigene jahrzehnte lange Vereinsarbeit sind uns die Tücken des Vereinsrechts bekannt. Oft wissen Ehrenamtliche, die sich freiwillig für einen Verein engagieren und einsetzen, nicht um die rechtliche Tragweite ihres Handels. Bei jeglichen Fragen und Problemen im Rahmen des Vereinsrechts stehen wir Ihnen gerne bei.

Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren stehen wir Ihnen in allen verkehrs-, versicherungs- und strafrechtlichen Problemen zur Seite.

Durch temporäre Tätigkeit in einer rein versicherungsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist das Versicherungsrecht eines unserer Kerngebiete. Versicherungsbedingungen einzelner Verträge sind für den Laien oft schwer zu durchschauen. Wir stehen Ihnen bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen zur Seite. Im Schadensfall beraten und vertreten wir den privaten und gewerblichen Versicherungsnehmer in allen Versicherungssparten.

Der Bürger hat oft Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden. Da dem Bürger selbst kein Recht zur Akteneinsicht zusteht und auch regelmäßig Fristen laufen, besteht immer zeitnah die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung. Wir vertreten Sie in Verwaltungsverfahren, nehmen an Anhörungen des Widerspruchs- und Anhörungsausschusses teil, stellen Anträge im Verwaltungsverfahren, überprüfen Bescheide und Verwaltungsakte auf deren Rechtmäßigkeit und legen für Sie fristgerecht Widerspruch ein. Auch im Klageverfahren vertreten wir Sie gegen einen Verwaltungsakt.

Nicht selten kommt es zwischen Mitbewerbern zu Wettbewerbsverstößen, die sowohl bewusst als auch unbewusst begangen werden. Die Folgen hiervon sind regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und im Weiteren Unterlassungsklagen. Wir stehen bei der Geltendmachung und der Abwehr Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet kompetent zur Verfügung. Durch jahrelange theoretische und praktische Erfahrung sind uns die Probleme der Eigentümer wie der Verwaltungen bekannt. Wir vertreten und beraten insbesondere Wohnungseigentümer und Hausverwalter bei der Erstellung eines Verwaltervertrages über die Durchführung und Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen bis hin zur Beschlussanfechtung.

Häufig leiden mittelständische Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Kleinunternehmer aber auch Privatpersonen unter schlechter Zahlungsmoral der Gläubiger und Unterhaltsverpflichteten. Unser Forderungsmanagement leitet für Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein und verhandelt für Sie Ratenzahlungspläne. Zudem vollstrecken wir aus für Sie erstrittenen Titeln Ihre Forderungen.

In allen notariellen Angelegenheiten steht unser Team kompetent für Sie zur Verfügung.
Wir gestalten für Sie:

  • Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
  • Schenkungen und Übergabeverträge
  • Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
  • Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Erbverträge und Testamente
  • Vollmachten
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Gesellschaftsgründungsurkunden (z.B. GmbH, KG oder Eintragung eines Einzelkaufmanns)
  • Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführerbestellungen und Prokurabestellungen

Gerne überprüfen wir auch Fremdurkunden für Sie

Rechtsanwalt Idstein

Recht aktuell

Sonderkündigungsrecht des Erstehers (Zwangsversteigerung)

Der Ersteher von Wohnungseigentum, derjenige also, der in einer Zwangsversteigerung einer Immobilie den Zuschlag erhalten hat tritt als Vermieter in die Rechte, Pflichten und den bestehenden Mietvertrag ein.

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Unterhalt nicht geltend machen: Verjährung und Verwirkung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss aus Januar 2018 betont, dass ein Unterhaltsanspruch, der nicht geltend gemacht wird schon vor Eintritt der Verjährung verwirkt sein kann.

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Neuer Ansatz für Vermieter: Schadenersatz des Vermieters auch ohne vorherige Fristsetzung

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen im Jahre 2018 entschieden, dass unter gewissen Umständen der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung von Mängeln setzen muss, sondern direkt Schadenersatz in Geld fordern kann.

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Kontakt

Steffen von der Heidt
Friedensstraße 9
65510 Idstein

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